Verfahrensverzeichnisse und Meldepflichten: Unterschied zwischen den Versionen

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==Das Verfahrensverzeichnis==
==Das Verfahrensverzeichnis==
====Verfahren automatisierter Verarbeitung====
====Verfahren automatisierter Verarbeitung====
Den Begriff des "Verfahrens" definiert das Gesetz selbst nicht. Abgeleitet aus Art. 18 Abs.1 der EU-Richtlinie 95/46 EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 hat sich die folgende Definition durchgesetzt:
Den Begriff des "Verfahrens" definiert das Gesetz selbst nicht. Abgeleitet aus Art. 18 Abs.1 der EU-Richtlinie 95/46 EG hat sich die folgende Definition durchgesetzt:
:"Unter Verfahren ist die Gesamtheit an Verarbeitungen zu verstehen, mit denen eine oder mehrere miteinander verbundene Zweckbestimmung(en) realisiert werden sollen. Ein Verfahren kann danach eine Vielzahl von DV-Dateien umfassen." (siehe Merkblatt zur Meldepflicht)
:"Unter Verfahren ist die Gesamtheit an Verarbeitungen zu verstehen, mit denen eine oder mehrere miteinander verbundene Zweckbestimmung(en) realisiert werden sollen. Ein Verfahren kann danach eine Vielzahl von DV-Dateien umfassen." (siehe Merkblatt zur Meldepflicht)
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Als Beispiele für Verfahren können danach Personalverwaltungs-, Betreuungs- und Abrechnungssysteme, Verfahren zur Abwicklung von Kundenaufträgen, Telekommunikationssysteme, Teledienste und sonstige Systeme, die eine geschlossene Struktur von Verarbeitungen umfassen, genannt werden. [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.html]
Als Beispiele für Verfahren können danach  
* Personalverwaltungs-,  
* Betreuungs- und Abrechnungssysteme,  
* Verfahren zur Abwicklung von Kundenaufträgen,  
* Telekommunikationssysteme,  
* Teledienste und  
* sonstige Systeme, die eine geschlossene Struktur von Verarbeitungen umfassen,
genannt werden. [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.html]


Eine Zusammenfassung mehrerer dem selben Zweck dienenden Verarbeitungen ist zulässig und zweckmäßig, wenn sie der Vereinfachung und einer besseren Transparenz dient. Werden beispielsweise innerhalb des Verfahrens "Abwicklung von Kundenaufträgen" verschiedene Verarbeitungen vorgenommen (Aufnahme der Kundendaten, Verarbeitung der Aufträge, Abrechnung), so können diese als ein Verfahren der automatisieren Verarbeitung angesehen werden, denn der Zweck der einzelnen evtl. mehrfach wiederholten Verarbeitungen dient innerhalb des Verfahrens der gleichen Bestimmung.
Eine Zusammenfassung mehrerer demselben Zweck dienenden Verarbeitungen ist [[Zulässigkeit|zulässig]] und zweckmäßig, wenn sie der Vereinfachung und einer besseren Transparenz dient. Werden beispielsweise innerhalb des Verfahrens "Abwicklung von Kundenaufträgen" verschiedene Verarbeitungen vorgenommen (Aufnahme der Kundendaten, Verarbeitung der Aufträge, Abrechnung), so können diese als ein Verfahren der automatisieren Verarbeitung angesehen werden, denn der Zweck der einzelnen evtl. mehrfach wiederholten Verarbeitungen dient innerhalb des Verfahrens der gleichen Bestimmung.
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Jedoch sollte dabei keinesfalls auf die detaillierte Beschreibung der einzelnen geforderten Inhalte (Personengruppen, Übermittlungen usw.) verzichtet werden.
Jedoch sollte dabei keinesfalls auf die detaillierte Beschreibung der einzelnen geforderten Inhalte (Personengruppen, [[übermitteln|Übermittlungen]] usw.) verzichtet werden.
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====Internes Verfahrensverzeichnis====
====Internes Verfahrensverzeichnis====
Die rechts konforme Gestaltung des Umgangs mit personenbezogenen Daten erfordert zunächst die Ermittlung der Information, welche Daten genutzt werden und welche Verfahren zur Nutzung im Einsatz sind. Durch diese Bestandsaufnahme bildet sich die Grundlage für den Bezug
Die rechts konforme Gestaltung des Umgangs mit personenbezogenen Daten erfordert zunächst die Ermittlung der Information, welche Daten genutzt werden und welche Verfahren zur Nutzung im Einsatz sind. Durch diese Bestandsaufnahme bildet sich die Grundlage für den Bezug
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