Vorlage:"/Doku: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Parameter'''
Benutzer:Teclador/Vorlage:"/Doku
* '''Parameter 1''': Text - Zitat
Diese Vorlage dient für im Text eingefügte Zitate mit Quellenangabe.
* '''Parameter 2''': Autor - Vorname Name
* '''Parameter 3''': Quelle - URL zur Quelle
* '''Parameter 4''': Anführungszeichen vor dem Text
* '''Parameter 5''': Anführungszeichen nach dem Text
* '''Parameter 6''': Link - Referenz URL
'''Hinweis''': Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen.


Parameter
Parameter 1: Text - Zitat
Parameter 2: Autor - Vorname Name
Parameter 3: Quelle - URL zur Quelle
Parameter 4: Anführungszeichen vor dem Text
Parameter 5: Anführungszeichen nach dem Text
Parameter 6: Link - Referenz URL
Hinweis: Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen.


'''Kopiervorlage'''
Kopiervorlage für Autoren
 
Langform:
Langform:
<pre><nowiki>
{{"
{{"
| Text=
| Text=
| Autor=
| Autor=
| Quelle=
| Quelle=
| vor=
| vor=
| nach=
| nach=
| Link=
| Link=
| kla=
| kla=
| klz=
| klz=
}}
}}
</nowiki></pre>
Kurzform ohne Link:
Kurzform ohne Link:
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|Quelle}}
{{"|Text|Autor|Quelle}}
</nowiki></pre>


Kurzform mit Link:
Kurzform mit Link:
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}}
{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}}
</nowiki></pre>
kla = eckige Klammer auf [
kla = eckige Klammer auf [<br/>
klz = eckige Klammer zu ]
klz = eckige Klammer zu ]


Auch diese Kurzform mit Link ist möglich (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt):
{{"|Text|Autor|[Link|Quelle]}}


'''Beispiele'''
Beispiele
 
Fließtext Kurzform ohne Link:
Fließtext Kurzform ohne Link:
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
</pre>
|Autor=Düsseldorfer Kreis
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
 
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung „in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.


Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz):
Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz):
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''|kla=[|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html|klz=]}}.
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
</pre>
|Autor=Düsseldorfer Kreis
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''|kla=[|Link=https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html|klz=]}}.
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|kla=[
|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|klz=]
}}.
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).


[[Kategorie:Vorlagen]]
Fließtext Kurzform mit Link (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt):
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Link=[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010'']
}}.
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).
Kategorie: Vorlagen
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