Vorlage:"/Doku: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Vorlage dient für im Text eingefügte Zitate mit Quellenangabe.
'''Parameter'''
'''Parameter'''
* '''Parameter 1''': Text - Zitat  
* '''Parameter 1''': Text - Zitat  
* '''Parameter 2''': Autor - Vorname Name  
* '''Parameter 2''': Autor - Vorname Name  
* '''Parameter 3''': Quelle - URL zur Quelle  
* '''Parameter 3''': Quelle - URL zur Quelle  
* '''Parameter 4''': Anführungszeichen vor dem Text
* '''Parameter 4''': Link - Referenz URL
* '''Parameter 5''': Anführungszeichen nach dem Text
* '''Parameter 6''': Link - Referenz URL
'''Hinweis''': Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen.




'''Kopiervorlage'''
'''Kopiervorlage''' für Autoren


Langform:
Langform:
<pre><nowiki>
<pre><nowiki>
{{"
{{"
| Text=
|Text=
| Autor=
|Autor=
| Quelle=
|Quelle=|Link=
| vor=
| nach=
| Link=
| kla=
| klz=
}}
}}
</nowiki></pre>
</nowiki></pre>


Kurzform ohne Link:
Kurzform:
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|Quelle}}
</nowiki></pre>
 
Kurzform mit Link:
<pre><nowiki>
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}}
{{"|Text|Autor|Quelle|Link}}
</nowiki></pre>
</nowiki></pre>
kla = eckige Klammer auf [<br/>
klz = eckige Klammer zu ]




'''Beispiele'''
'''Beispiele'''


Fließtext Kurzform ohne Link:
Fließtext Langform ohne Link:
<pre style="white-space:pre-wrap;">
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
</pre>
</pre>
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.




Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz):
Fließtext Kurzform mit Link:
<pre style="white-space:pre-wrap;">
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''|kla=[|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html|klz=]}}.
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.
</pre>
</pre>
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''|kla=[|Link=https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html|klz=]}}.
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.


[[Kategorie:Vorlagen]]
[[Kategorie:Vorlagen]]
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