Vorlage:P
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Vorlage zur Verlinkung von Paragraphen oder Artikeln zu Gesetzestext-Datenbanken von
- buzer
- dejure
- juris
Hinweis juris
juris benutzt abweichende Gesetzeskürzel. Derzeit werden die folgenden automatisch umgewandelt:
- AO in ao_1977
- BBG in bbg_2009
- BBiG in bbig_2005
- BDSG in bdsg_1990
- BRKG in brkg_2005
- BUKG in bukg_1990
- OWiG in owig_1968
- PostG in postg_1998
- TKG in tkg_2004
Sind weitere Gesetzeskürzel gewünscht, einfach auf der Diskussionseite angeben.
Aufruf
Langform:
{{p|web=Anbieter|gesetz=Gesetzeskürzel|norm=Paragraph|text=alternativer Text}}
Kurzform:
{{p|Anbieter|Gesetzeskürzel|Paragraph|alternativer Text}}
- Groß- und Kleinschreibung spielen keine Rolle.
- Ohne Angabe des Paragraphen wird auf den gesamten Gesetzestext verlinkt
- Ohne Angabe des Textes wird eine Zahl in eckigen Klammern eingefügt, z.B. [1]
- Alle anderen Angaben sind notwendig
Beispiele
- Langform komplett
{{p|web=juris|gesetz=TKG|norm=88|text=§ 88 TKG}}
wird dargestellt als: § 88 TKG
- Kurzform komplett
- {{p|juris|GG|10|Art. 10 Grundgesetz}}
wird dargestellt als: Art. 10 Grundgesetz - {{p|buzer|GG|10|Art. 10 GG}}
wird dargestellt als: Art. 10 GG - {{p|dejure|AO|2|§ 2 Abgabenordnung}}
wird dargestellt als: § 2 Abgabenordnung
- {{p|juris|GG|10|Art. 10 Grundgesetz}}
- Kurzform ohne alternativen Text
{{p|buzer|IFG|2}}
wird dargestellt als: [1]
- Langform ohne Paragraph
{{p|web=buzer|gesetz=TKG|=Telekommunikationsgesetz}}
wird dargestellt als: Telekommunikationsgesetzt
- Kurzform ohne Paragraph
{{p|juris|BDSG||BDSG}}
wird dargestellt als: BDSG
- Kurzform ohne Paragraph und alternativen Text
{{p|dejure|TKG}}
wird dargestellt als: [2]