Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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====Umsetzung in deutsches Recht====
====Umsetzung in deutsches Recht====
Eine Verpflichtung zur vorsorglichen Speicherung von Verkehrsdaten für Zwecke der Strafverfolgung gab es bisher in Deutschland nicht. Wiederholt, etwa bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004, wurde die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Noch im Februar 2005 hatte sich der Deutsche Bundestag anlässlich der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dagegen ausgesprochen, schließlich sind die Verkehrsdaten höchst sensible und vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützte Daten. Deshalb hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angemahnt, im Sinne einer datenschutzfreundlichen Lösung die Spielräume der EU-Richtlinie bei der Umsetzung in deutsches Recht auszuschöpfen. [https://www.bfdi.bund.de/cln_007/nn_533578/DE/Schwerpunkte/Vorratsdaten/Artikel/Vorratsdatenspeicherung.html]
Eine Verpflichtung zur vorsorglichen Speicherung von [[Verkehrsdaten]] für Zwecke der Strafverfolgung gab es bisher in Deutschland nicht. Wiederholt, etwa bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im Jahr 2004, wurde die Vorratsdatenspeicherung abgelehnt. Noch im Februar 2005 hatte sich der Deutsche Bundestag anlässlich der Behandlung des Tätigkeitsberichts des Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dagegen ausgesprochen, schließlich sind die Verkehrsdaten höchst sensible und vom Fernmeldegeheimnis des Grundgesetzes geschützte Daten. Deshalb hat auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angemahnt, im Sinne einer datenschutzfreundlichen Lösung die Spielräume der EU-Richtlinie bei der Umsetzung in deutsches Recht auszuschöpfen. [https://www.bfdi.bund.de/cln_007/nn_533578/DE/Schwerpunkte/Vorratsdaten/Artikel/Vorratsdatenspeicherung.html]




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==Datenschutzrechtliche Bewertung==
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