Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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====Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder====
====Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder====
Bereits in ihrer Entschließung vom 8.Juni 2007 forderten die [[LfD|Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder]], dass Telekommunikationsüberwachung und heimliche Ermittlungsmaßnahmen die Grundrechte nicht aushebeln dürfen. [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/080607_TKUeberwachung.html]
Bereits in ihrer Entschließung vom 8.Juni 2007 forderten die [[LfD|Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder]], dass Telekommunikationsüberwachung und heimliche Ermittlungsmaßnahmen die Grundrechte nicht aushebeln dürfen. [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DSBundLaender/080607_TKUeberwachung.html]
Sie wenden sich darin mit Nachdruck gegen die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten sowie die Verschärfung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. Online-Durchsuchungen, durch die Telekommunikationsüberwachung. Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten wird mit den Maßnahmen einer anlasslosen und pauschalen Datenerfassung zu tief in die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung eingegriffen.
Sie wenden sich darin mit Nachdruck gegen die geplante Einführung der Vorratsdatenspeicherung der Verkehrsdaten sowie die Verschärfung verdeckter Ermittlungsmaßnahmen, wie z.B. Online-Durchsuchungen, durch die Telekommunikationsüberwachung. Nach Ansicht der Datenschutzbeauftragten wird mit den Maßnahmen einer anlasslosen und pauschalen Datenerfassung zu tief in die Privatsphäre der gesamten Bevölkerung eingegriffen.




Ihre Kritik wurde jedoch von der Bundesregierung nicht beachtet. Stattdessen wurden die europarechtlichen Vorgaben auf leichte Straftaten, Zwecke der Gefahrenabwehr und Nachrichtendienste ausgeweitet. Diese Handlungsweise zeugt nach Meinung der Datenschutzbeauftragten von einem "mangelnden Respekt vor den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger". Ebenso befürchten sie einen Vertrauensverlust in die Sicherheit der Informationstechnik durch die Zulassung heimlicher Online-Durchsuchungen und den damit verbundenen eklatanten Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen.
Ihre Kritik wurde jedoch von der Bundesregierung nicht beachtet. Stattdessen wurden die europarechtlichen Vorgaben auf leichte Straftaten, Zwecke der Gefahrenabwehr und Nachrichtendienste ausgeweitet. Diese Handlungsweise zeugt nach Meinung der Datenschutzbeauftragten von einem "mangelnden Respekt vor den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger". Ebenso befürchten sie einen Vertrauensverlust in die Sicherheit der Informationstechnik durch die Zulassung heimlicher Online-Durchsuchungen und den damit verbundenen eklatanten Widerspruch zu rechtsstaatlichen Grundsätzen.


====Die Artikel-29-Datenschutzgruppe====
====Die Artikel-29-Datenschutzgruppe====
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