Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

→‎Die Rechtslage ab 2015: Billigung durch BR, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
(→‎Die Rechtslage ab 2015: Inhalte von Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist, Kritik an Richtervorbehalt u. Auskunftspraxis)
(→‎Die Rechtslage ab 2015: Billigung durch BR, Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung)
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Der Bundestag beschloss am 16. Oktober 2015 mit dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" [http://dip.bundestag.de/btd/18/063/1806391.pdf] (PDF) die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw42_de_vorratsdatenspeicherung/391654]. Der von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzentwurf wurde in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Die zugehörigen Dokumente können im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge unter den [http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/672/67296.html Basisinformationen über den Vorgang ID 18-67296] eingesehen werden.
Der Bundestag beschloss am 16. Oktober 2015 mit dem "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" [http://dip.bundestag.de/btd/18/063/1806391.pdf] (PDF) die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung [http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw42_de_vorratsdatenspeicherung/391654]. Der von der Regierungskoalition eingebrachte Gesetzentwurf wurde in einer vom Rechtsausschuss geänderten Fassung verabschiedet. Die zugehörigen Dokumente können im Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentarische Vorgänge unter den [http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/672/67296.html Basisinformationen über den Vorgang ID 18-67296] eingesehen werden.
Am 6. November 2015 wurde der Antrag Thüringens auf Einberufung des Vermittlungsausschusses abgelehnt und von den Ländern das "Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten" gebilligt [http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenum-kompakt/15/938/938-pk.html] ([http://www.bundesrat.de/bv.html?id=0492-15 Vorgang im Bundesrat zur Drucksache 492/15]).


==== Inhalte von Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist ====
==== Inhalte von Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist ====
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====Verfassungsbeschwerde====
====Verfassungsbeschwerde====
Am 6. November 2015 stellte die Kanzlei MMR Rechtsanwälte Partnerschaft einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht. Erreicht werden soll, "''dass die mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar bestehende Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über die von uns noch einzureichende Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird''" [http://www.mueller-roessner.net/antrag-auf-erlass-einer-einstweiligen-anordnung-gegen-die-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung-beim-bundesverfassungsgericht-eingereicht/].


Digitalcourage e.V. bereitet derzeit eine [https://digitalcourage.de/faq-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-die-vorratsdatenspeicherung '''Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung'''] beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, der durch eine Mitzeichnung Gewicht verliehen werden kann.
Digitalcourage e.V. bereitet derzeit eine [https://digitalcourage.de/faq-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-die-vorratsdatenspeicherung '''Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung'''] beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, der durch eine Mitzeichnung Gewicht verliehen werden kann.
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