Vorratsdatenspeicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Scharfe Kritik am Richtervorbehalt und der Auskunftspraxis''' übt indes der E-Mail-Provider Posteo. Im [https://posteo.de/site/transparenzbericht_2014 Transparenzbericht 2014] stellt der Dienstleister gravierende Sicherheitsprobleme und Mängel, wie regelmäßige Rechtsbrüche und Kontrolldefizite, in der Praxis der Bestandsdatenauskünfte nach § 113 TKG fest. Die Wirksamkeit eines Kontrollinstrumentes wie den Richtervorbehalt wird derart eingeschätzt: "''In der Praxis werden offenbar alle Anträge auf Überwachungsmaßnahmen bewilligt.''" Die Ursache sieht der Dienstleister in der nicht ausreichenden Evaluierung der Wirksamkeit durch den Gesetzgeber (z.B. durch Statistiken über erfolgreiche und abgelehnte Ersuchen) und im Zeit- und Personalmangel in den Gerichten.
'''Scharfe Kritik am Richtervorbehalt und der Auskunftspraxis''' übt indes der E-Mail-Provider Posteo. Im [https://posteo.de/site/transparenzbericht_2014 Transparenzbericht 2014] stellt der Dienstleister gravierende Sicherheitsprobleme und Mängel, wie regelmäßige Rechtsbrüche und Kontrolldefizite, in der Praxis der Bestandsdatenauskünfte nach § 113 TKG fest. Die Wirksamkeit eines Kontrollinstrumentes wie den Richtervorbehalt wird derart eingeschätzt: "''In der Praxis werden offenbar alle Anträge auf Überwachungsmaßnahmen bewilligt.''" Die Ursache sieht der Dienstleister in der nicht ausreichenden Evaluierung der Wirksamkeit durch den Gesetzgeber (z.B. durch Statistiken über erfolgreiche und abgelehnte Ersuchen) und im Zeit- und Personalmangel in den Gerichten.


====Verfassungsbeschwerde====
====Verfassungsbeschwerden====


Am 6. November 2015 stellte die Kanzlei MMR Rechtsanwälte Partnerschaft einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht. Erreicht werden soll, "''dass die mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar bestehende Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über die von uns noch einzureichende Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird''"<ref>[http://www.mueller-roessner.net/antrag-auf-erlass-einer-einstweiligen-anordnung-gegen-die-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung-beim-bundesverfassungsgericht-eingereicht/ MMR Rechtsanwälte Partnerschaft]: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht</ref>.
Am 6. November 2015 stellte die Kanzlei MMR Rechtsanwälte Partnerschaft einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht. Erreicht werden soll, "''dass die mit Inkrafttreten des Gesetzes unmittelbar bestehende Speicherverpflichtung der Telekommunikationsanbieter bis zur Entscheidung über die von uns noch einzureichende Verfassungsbeschwerde ausgesetzt wird''"<ref>[http://www.mueller-roessner.net/antrag-auf-erlass-einer-einstweiligen-anordnung-gegen-die-wiedereinfuehrung-der-vorratsdatenspeicherung-beim-bundesverfassungsgericht-eingereicht/ MMR Rechtsanwälte Partnerschaft]: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung beim Bundesverfassungsgericht eingereicht</ref>. Dieser und ein weiterer Eilantrag wurden am 8. Juni 2016 abgelehnt. In der Pressemitteilung zu den Beschlüssen [http://www.bverfg.de/e/qk20160608_1bvq004215.html 1 BvQ 42/15] und [http://www.bverfg.de/e/rk20160608_1bvr022916.html 1 BvR 229/16] heißt es:
{{Zitat-npr
|Text =
Die Entscheidung der Kammer beruht auf einer Folgenabwägung. Mit der Datenspeicherung allein ist noch kein derart schwerwiegender Nachteil verbunden, dass er die Außerkraftsetzung eines Gesetzes erforderte. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber den Abruf von Telekommunikations-Verkehrsdaten von qualifizierten Voraussetzungen abhängig gemacht, die das Gewicht der durch den Vollzug der Vorschrift drohenden Nachteile im Vergleich mit den Nachteilen für das öffentliche Interesse an einer effektiven Strafverfolgung weniger gewichtig erscheinen lassen.
|Autor = 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
|Quelle = ''Quelle: Bundesverfassungsgericht''
|vor =»
|nach =«
|ref  = ''[http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-042.html Pressemitteilung Nr. 42/2016 vom 15. Juli 2016]''
}}


Digitalcourage e.V. bereitet derzeit eine [https://digitalcourage.de/faq-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-die-vorratsdatenspeicherung '''Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung'''] beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vor, der durch eine Mitzeichnung Gewicht verliehen werden kann.
Mit dem Beschluss vom 12. Januar 2016 - [http://www.bverfg.de/e/qk20160112_1bvq005515.html 1 BvQ 55/15] - wurde ein erster Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG abgelehnt. In der Begründung führen die Richter aus, das Vorbringen des Antragstellers ließe nicht erkennen, dass Nachteile, die mit dem Inkrafttreten des Gesetzes nach späterer Feststellung seiner Verfassungswidrigkeit verbunden wären, die Nachteile, die im Falle der vorläufigen Verhinderung eines sich als verfassungsgemäß erweisenden Gesetzes einträten, in Ausmaß und Schwere deutlich überwiegen.<ref>[http://www.bverfg.de/e/qk20160112_1bvq005515.html BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Januar 2016 - 1 BvQ 55/15 - Rn. (1-2)], http://www.bverfg.de/e/qk20160112_1bvq005515.html</ref>
 
 
Der Digitalcourage e.V. reichte eine [https://digitalcourage.de/faq-zur-verfassungsbeschwerde-gegen-die-vorratsdatenspeicherung '''Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung'''] beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, der durch eine Mitzeichnung Gewicht verliehen werden kann.
 
Die Jahresübersicht des Bundesverfassungsgerichtes<ref>[http://http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresvorausschau/vs_2017/vorausschau_2017_node.html Jahresvorausschau 2017] der Verfahren beim Bundesverfassungsgericht</ref> sieht keine Verhandlung noch anhängiger Verfassungsbeschwerden zur Vorratsdatenspeicherung im Jahr 2017 vor.


===Rechtliche Bewertungen===
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