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Absätze UhrG und Datenschutz getauscht, DS erweitert.
(Tippfehlerberichtigung und Erläuterung Impressum)
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Wer eine '''private''' Website betreibt, der unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die sich z.T. über mehrere Gesetze erstrecken.
Wer eine '''private''' Website betreibt, der unterliegt verschiedenen gesetzlichen Regelungen, die sich z.T. über mehrere Gesetze erstrecken.
* Impressumspflicht (gemäß § 5 TMG [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html] bzw. § 55 RStV [http://www.lmk-online.de/service/rechtsgrundlagen/rundfunkstaatsvertrag/#c2343])
* Impressumspflicht (gemäß § 5 TMG [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__5.html] bzw. § 55 RStV [http://www.lmk-online.de/service/rechtsgrundlagen/rundfunkstaatsvertrag/#c2343])
* Datenschutz (gemäß BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html] bzw. das Landesdatenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes [http://www.datenschutz.de/recht/gesetze/])
* Urheberrecht (gemäß UrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html] und KunstUrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html])
* Urheberrecht (gemäß UrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html] und KunstUrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html])
* Datenschutz (gemäß BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html] bzw. das Landesdatenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes [http://www.datenschutz.de/recht/gesetze/])


== Impressumspflicht ==
== Impressumspflicht ==
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== Datenschutz ==
die Pflicht zu einer Datenschutzerklärung ergibt sich im deutschen Recht aus dem §13 Abs. 1 TMG [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html]. Der Anbieter eines Teledienstes hat den Nutzer zum Anfang des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterweisen. Dies betrifft somit jeden Betreiber einer Website, da nach allgemeiner Auffassung die zur Kommunikation im Internet notwendige IP-Adresse bereits ein personenbezogenes Datum darstellt. Der Inhalt der Unterweisung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein und neben dem personenbezogenen Daten auch Zweck und Dauer der Speicherung erläutern.
Ob und welche Daten beim Besuch einer Website erhoben werden, ist sehr unterschiedlich. In wie weit IP-Adressen für systeminterne Logfiles bzw. zur Reichweitenanalyse verwendet werden, kann der Betreiber beim zuständigen Provider erfahren. Benutzt man zum Betrieb der Website ein Content Management System, werden häufig Cookies, EMailadressen, (Benutzer-)Namen u.ä. personenbezogene Daten ebenfalls abgespeichert. Diese Informationen erhält der Betreiber aus dem Datenblatt der jeweils benutzen Software. Stellt man zur Kontaktaufnahme eine EMailformular bereit, ist der Empfänger der EMail klar zu bennennen, sowie Zweck und Dauer der Speicherung der EMail. Zur Reichweitenmessung des Website eingesetzte externe Tools, wie z.B. Google Analytics, verarbeiten ebenfalls personenbezogene Daten, wie z.B. IP-Adressen oder Browser Fingerprint.
Aus den genannten Beispielen wird ersichtlich, dass man i.d.R. davon ausgehen kann, dass ein Betreiber einer Website personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und teilweise sogar überträgt. Diese Informationsströme sind für den Nutzer nicht in jedem Falle klar ersichtlich. Durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der Webseitenbesucher aber das Recht zu erfahren, welche seiner Daten wohin übertragen werden. Dieses Recht auf Auskunft kann der Nutzer beim Betreiber der Website gemäß §34 BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html] geltend machen.
== Urheberrecht ==
== Urheberrecht ==
   
   
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Ob bei freier Verwendung oder bei Erteilung des Nutzungsrechtes, der Urheber kann immer auf die Nennung seines Namens bestehen.
Ob bei freier Verwendung oder bei Erteilung des Nutzungsrechtes, der Urheber kann immer auf die Nennung seines Namens bestehen.
== Datenschutz ==
die Pflicht zu einer Datenschutzerklärung ergibt sich im deutschen Recht aus dem §13 Abs. 1 TMG [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html]. Der Anbieter eines Teledienstes hat den Nutzer zum Anfang des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterweisen. Dies betrifft somit jeden Betreiber einer Website, da nach allgemeiner Auffassung die zur Kommunikation im Internet notwendige IP-Adresse bereits ein personenbezogenes Datum darstellt. Der Inhalt der Unterweisung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein und neben dem personenbezogenem Daten auch Zweck und Dauer der Speicherung erläutern.
Ob und welche Daten beim Besuch einer Website erhoben werden, ist sehr unterschiedlich. In wie weit IP-Adressen für systeminterne Logfiles bzw. zur Reichweitenanalyse verwendet werden, kann der Betreiber beim zuständigen Provider erfahren. Benutzt man zum Betrieb der Website ein Content Management System, werden häufig Cookies, EMailadressen, (Benutzer-)Namen u.ä. personenbezogene Daten ebenfalls abgespeichert. Diese Informationen erhält der Betreiber aus dem Datenblatt der jeweils benutzen Software.
Stellt man zur Kontaktaufnahme eine EMailformular bereit, ist der Empfänger der EMail klar zu bennennen, sowie Zweck und Dauer der Speicherung der EMail.
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