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'''Website, allgemein:'''
== Website, allgemein ==


Unter einer Website versteht man im Allgemeinen das digitale Angebot von Informationen durch das Internet. Im Gegensatz zu den Sonderformen Intranet und Extranet wird hier kein bestimmter Nutzerkreis angesprochen, sondern die Menge aller vernetzen Benutzer. Durch die Fokusierung auf ein spezielles Thema wird der Kreis der potentiellen Leserschaft eingegrenzt.
Unter einer Website versteht man im Allgemeinen das digitale Angebot von Informationen durch das Internet. Im Gegensatz zu den Sonderformen Intranet und Extranet wird hier kein bestimmter Nutzerkreis angesprochen, sondern die Menge aller vernetzen Benutzer. Durch die Fokusierung auf ein spezielles Thema wird der Kreis der potentiellen Leserschaft eingegrenzt.
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* Datenschutz (gemäß BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html] bzw. das Landesdatenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes [http://www.datenschutz.de/recht/gesetze/])
* Datenschutz (gemäß BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/index.html] bzw. das Landesdatenschutzgesetz des jeweiligen Bundeslandes [http://www.datenschutz.de/recht/gesetze/])
* Urheberrecht (gemäß UrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html] und KunstUrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html])
* Urheberrecht (gemäß UrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html] und KunstUrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html])


== Impressumspflicht ==
== Impressumspflicht ==
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Aus den genannten Beispielen wird ersichtlich, dass man i.d.R. davon ausgehen kann, dass ein Betreiber einer Website personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und teilweise sogar überträgt. Diese Informationsströme sind für den Nutzer nicht in jedem Falle klar ersichtlich. Durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der Webseitenbesucher aber das Recht zu erfahren, welche seiner Daten wohin übertragen werden. Dieses Recht auf Auskunft kann der Nutzer beim Betreiber der Website gemäß §34 BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html] geltend machen.
Aus den genannten Beispielen wird ersichtlich, dass man i.d.R. davon ausgehen kann, dass ein Betreiber einer Website personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und teilweise sogar überträgt. Diese Informationsströme sind für den Nutzer nicht in jedem Falle klar ersichtlich. Durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der Webseitenbesucher aber das Recht zu erfahren, welche seiner Daten wohin übertragen werden. Dieses Recht auf Auskunft kann der Nutzer beim Betreiber der Website gemäß §34 BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html] geltend machen.
== Urheberrecht ==
== Urheberrecht ==
   
   
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Eigene Veröffentlichungen von Texten, Grafiken und Fotos unterliegen nicht in jedem Falle dem Schutz des Urheberrechtes. Die Schutzwürdigkeit ist nur gegeben, sollte die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht werden und das Werk damit unter §2 UrhG fällt. Dabei wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass diese Höhe je nach Medium unterschiedlich hoch ist. Vgl. LG Köln, Urteil vom 20.06.2007 - 28 O 798/04 ''"Abgeschaut und nachgebaut! - Zum wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutz von Webseiten und Multi-Media-Produkten."'' [http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1321]. Die Schutzfähigkeit einer ganzen Website hatte des OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 W 12/07 ''"Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten wegen Suchmaschinen-Optimierung"'' [http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1290] zu bewerten.
Eigene Veröffentlichungen von Texten, Grafiken und Fotos unterliegen nicht in jedem Falle dem Schutz des Urheberrechtes. Die Schutzwürdigkeit ist nur gegeben, sollte die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht werden und das Werk damit unter §2 UrhG fällt. Dabei wird im Allgemeinen davon ausgegangen, dass diese Höhe je nach Medium unterschiedlich hoch ist. Vgl. LG Köln, Urteil vom 20.06.2007 - 28 O 798/04 ''"Abgeschaut und nachgebaut! - Zum wettbewerbs- und urheberrechtlichen Schutz von Webseiten und Multi-Media-Produkten."'' [http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1321]. Die Schutzfähigkeit einer ganzen Website hatte des OLG Rostock, Beschluss vom 27.06.2007 - 2 W 12/07 ''"Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten wegen Suchmaschinen-Optimierung"'' [http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1290] zu bewerten.


Damit fallen "normale", besser gesagt, durchschnittliche, Webseitenangebote nicht unter den Schutz des Urheberrechtes. Die Beurteilung ob eine Website die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, kann immer nur eine einzelfallentscheidung sein.
Damit fallen "normale", besser gesagt durchschnittliche, Webseitenangebote nicht unter den Schutz des Urheberrechtes. Die Beurteilung ob eine Website die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, kann immer nur eine Einzelfallentscheidung sein.


Anders stellt sich der Fall dar, wenn die Website über einfachen HTML-Code hinaus geht und durch (Script-)Sprachen und Befehle so erweitert wird, dass die Website den Charakter eines Computerprogrammes erhält. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine Folge von Befehlen verwendet wird, die zur Kontrolle bzw. Steuerung des Websitebesuches benutzt werden kann. Unter diesen Umständen obliegt das Werk dann dem Schutz des §69a UrhG.
Anders stellt sich der Fall dar, wenn die Website über einfachen HTML-Code hinaus geht und durch (Script-)Sprachen und Befehle so erweitert wird, dass die Website den Charakter eines Computerprogrammes erhält. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn eine Folge von Befehlen verwendet wird, die zur Kontrolle bzw. Steuerung des Websitebesuches benutzt werden kann. Unter diesen Umständen obliegt das Werk dann dem Schutz des §69a UrhG.
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