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* Urheberrecht (gemäß UrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html] und KunstUrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html])
* Urheberrecht (gemäß UrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/index.html] und KunstUrhG [http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/index.html])


== Impressumspflicht ==
== Impressumspflicht / Anbieterkennzeichnung ==


* keine Impressumspflicht gemäß §55 RStV
* keine Impressumspflicht gemäß §55 RStV
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die Pflicht zu einer Datenschutzerklärung ergibt sich im deutschen Recht aus dem §13 Abs. 1 TMG [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html]. Der Anbieter eines Teledienstes hat den Nutzer zum Anfang des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterweisen. Dies betrifft somit jeden Betreiber einer Website, da nach allgemeiner Auffassung die zur Kommunikation im Internet notwendige IP-Adresse bereits ein personenbezogenes Datum darstellt. Der Inhalt der Unterweisung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein und neben dem personenbezogenen Daten auch Zweck und Dauer der Speicherung erläutern.
die Pflicht zu einer Datenschutzerklärung ergibt sich im deutschen Recht aus dem §13 Abs. 1 TMG [http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html]. Der Anbieter eines Teledienstes hat den Nutzer zum Anfang des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten in allgemein verständlicher Form zu unterweisen. Dies betrifft somit jeden Betreiber einer Website, da nach allgemeiner Auffassung die zur Kommunikation im Internet notwendige IP-Adresse bereits ein personenbezogenes Datum darstellt. Der Inhalt der Unterweisung muss dabei für den Nutzer jederzeit abrufbar sein und neben dem personenbezogenen Daten auch Zweck und Dauer der Speicherung erläutern.


Ob und welche Daten beim Besuch einer Website erhoben werden, ist sehr unterschiedlich. In wie weit IP-Adressen für systeminterne Logfiles bzw. zur Reichweitenanalyse verwendet werden, kann der Betreiber beim zuständigen Provider erfahren. Benutzt man zum Betrieb der Website ein Content Management System, werden häufig Cookies, E-Mail-Adressen, (Benutzer-)Namen u.ä. personenbezogene Daten ebenfalls abgespeichert. Diese Informationen erhält der Betreiber aus dem Datenblatt der jeweils benutzen Software. Stellt man zur Kontaktaufnahme eine E-Mail-Formular bereit, ist der Empfänger der E-Mail klar zu benennen, sowie Zweck und Dauer der Speicherung der E-Mail. Zur Reichweitenmessung des Website eingesetzte externe Tools, wie z.B. Google Analytics, verarbeiten ebenfalls personenbezogene Daten, wie etwa IP-Adressen oder Browser Fingerprints (charakteristische Daten zum verwendeten Browser).
Ob und welche Daten beim Besuch einer Website erhoben werden, ist sehr unterschiedlich. In wie weit IP-Adressen für systeminterne Logdateien bzw. zur Reichweitenanalyse verwendet werden, kann der Betreiber beim zuständigen Provider erfahren. Benutzt man zum Betrieb der Website ein Content Management System (CMS), werden häufig Cookies, E-Mail-Adressen, (Benutzer-)Namen u.ä. personenbezogene Daten ebenfalls abgespeichert. Diese Informationen erhält der Betreiber aus dem Datenblatt der jeweils benutzen Software. Stellt man zur Kontaktaufnahme eine E-Mail-Formular bereit, ist der Empfänger der E-Mail klar zu benennen, sowie Zweck und Dauer der Speicherung der E-Mail. Zur Reichweitenmessung des Website eingesetzte externe Tools, wie z.B. Google Analytics, verarbeiten ebenfalls personenbezogene Daten, wie etwa IP-Adressen oder Browser Fingerprints (charakteristische Daten zum verwendeten Browser).


Aus den genannten Beispielen wird ersichtlich, dass man i.d.R. davon ausgehen kann, dass ein Betreiber einer Website personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und teilweise sogar überträgt. Diese Informationsströme sind für den Nutzer nicht in jedem Falle klar ersichtlich. Durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der Webseitenbesucher aber das Recht zu erfahren, welche seiner Daten wohin übertragen werden. Dieses Recht auf Auskunft kann der Nutzer beim Betreiber der Website gemäß §34 BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html] geltend machen.
Aus den genannten Beispielen wird ersichtlich, dass man i.d.R. davon ausgehen kann, dass ein Betreiber einer Website personenbezogene Daten speichert, verarbeitet und teilweise sogar überträgt. Diese Informationsströme sind für den Nutzer nicht in jedem Falle klar ersichtlich. Durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat der Webseitenbesucher aber das Recht zu erfahren, welche seiner Daten wohin übertragen werden. Dieses Recht auf Auskunft kann der Nutzer beim Betreiber der Website gemäß §34 BDSG [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__34.html] geltend machen.
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'''Veröffentlichung von Fotos'''
'''Veröffentlichung von Fotos'''


Die Palette von privaten Fotos, die im Internet veröffentlich werden, reicht von Lanschaftspanorama, Landschaftsmakro bis hin zu Portraitaufnahmen. Während Fotos, in den Personen gar nicht oder nur als Beiwerk verteten sind, keinem gesetzlichen Schutz unterliegen, gilt für Portraits das [[Recht am Bild]].
Die Palette von privaten Fotos, die im Internet veröffentlicht werden, reicht von Landschaftspanorama, Landschaftsmakro bis hin zu Portraitaufnahmen. Während Fotos, in den Personen gar nicht oder nur als Beiwerk vertreten sind, keinem gesetzlichen Schutz unterliegen, gilt für Portraits das [[Recht am Bild]].


'''Anerkennung der Urheberschaft'''
'''Anerkennung der Urheberschaft'''
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'''Verwendung fremder Inhalte'''
'''Verwendung fremder Inhalte'''


Erfolgt die Nutzung fremder Inhalte zu rein persönlichen Zwecken, d.h. der Empfängerkreis ist in sich abgeschlossen, unterliegt die Verwendung keiner Beschränkung. Jedoch ist das, wie schon bei der Impressumspflicht festgestellt, nur sehr selten der Fall. Darüber hinaus sind Inhalte bedenkenlos nutzbar, die ausdrücklich zur Weiterverwendung freigegeben wurden, z.B. Freeware. Weiterhin sind Werke nutzbar, deren Schutzfrist gemäßt UrhG bereits abgelaufen ist. Diese kann je nach Medium unterschiedlich lang sein. Einzelne Textpassagen dürfen genehmigungsfrei übernommen werden, müssen dann aber stets auch als Zitat gekennzeichnet sein.
Erfolgt die Nutzung fremder Inhalte zu rein persönlichen Zwecken, d.h. der Empfängerkreis ist in sich abgeschlossen, unterliegt die Verwendung keiner Beschränkung. Jedoch ist das, wie schon bei der Impressumspflicht festgestellt, nur sehr selten der Fall. Darüber hinaus sind Inhalte bedenkenlos nutzbar, die ausdrücklich zur Weiterverwendung freigegeben wurden, z.B. Freeware. Weiterhin sind Werke nutzbar, deren Schutzfrist gemäß UrhG bereits abgelaufen ist. Diese kann je nach Medium unterschiedlich lang sein. Einzelne Textpassagen dürfen genehmigungsfrei übernommen werden, müssen dann aber stets auch als Zitat gekennzeichnet sein.


Bilder, Fotos, Grafiken und ganze Werke dürfen i.d.R. nur nach Freigabe des Urheber verwendet werden. Im Zweifel ist es hier besser, immer beim Urheber um die einfachen Nutzungsrechte zu bitten. erfolgt dies nicht, kann der Urheber einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
Bilder, Fotos, Grafiken und ganze Werke dürfen i.d.R. nur nach Freigabe des Urheber verwendet werden. Im Zweifel ist es hier besser, immer beim Urheber um die einfachen Nutzungsrechte zu bitten. erfolgt dies nicht, kann der Urheber einen Unterlassungsanspruch geltend machen.
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