3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Beispiele: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Teclador verschob die Seite 3 BDSG Kommentar Absatz 4 Beispiele nach 3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Beispiele: Anpassung alte Fassung
K (Vorlage eingefügt)
K (Teclador verschob die Seite 3 BDSG Kommentar Absatz 4 Beispiele nach 3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Beispiele: Anpassung alte Fassung)
 
(5 dazwischenliegende Versionen desselben Benutzers werden nicht angezeigt)
Zeile 1: Zeile 1:
{{komm_header|P=3}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=3}}
{{komm_abstext||A=4|T=
{{komm_abstext||A=4|T=
4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:  
(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:  
# Speichern das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung,  
# Speichern das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung,  
# Verändern das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten,  
# Verändern das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten,  
Zeile 28: Zeile 28:


* Kontextänderung durch Zusammenführen wenn Gesamtinformation mehr ist als die Summe der Teile
* Kontextänderung durch Zusammenführen wenn Gesamtinformation mehr ist als die Summe der Teile
* Änderung der Dateiüberschrift oder Datenfeldbezeichnung oder beschreibung („Mitglieder des X-Vereins“ statt „des Y-Vereins“; „Höhe der Zuwendung“ statt „Höhe des Darlehens“). * * Wechsel der Interpretationsregeln (Note „3“ bedeutet „durchschnittlich“ statt „überdurchschnittlich“)
* Änderung der Dateiüberschrift oder Datenfeldbezeichnung oder -beschreibung („Mitglieder des X-Vereins“ statt „des Y-Vereins“; „Höhe der Zuwendung“ statt „Höhe des Darlehens“).
* Wechsel der Interpretationsregeln (Note „3“ bedeutet „durchschnittlich“ statt „überdurchschnittlich“)


'''Kein Verändern'''
'''Kein Verändern'''
Zeile 42: Zeile 43:
* drahtgebundene oder drahtlose Datenübertragung mit Aufzeichnung oder Kenntnisnahme durch den Empfänger,  
* drahtgebundene oder drahtlose Datenübertragung mit Aufzeichnung oder Kenntnisnahme durch den Empfänger,  
* Übergabe oder Übersendung und Zugang des Datenträgers,
* Übergabe oder Übersendung und Zugang des Datenträgers,
* Lesenlassen
* Lesen lassen
* Körpersprachliche Äußerung (Kopfnicken, „beredtes Schweigen“, „vielsagender Blick“)  
* Körpersprachliche Äußerung (Kopfnicken, „beredtes Schweigen“, „vielsagender Blick“)  
* Abruf auf Monitor
* Abruf auf Monitor
Zeile 69: Zeile 70:
* Überschreiben der Daten auf Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) derart dass sie (auch mittels Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen) nicht rekonstruiert werden können.  
* Überschreiben der Daten auf Datenträger (Flash-Speicher, Festplatten, DVD-RAM u.ä.) derart dass sie (auch mittels Cache und Metadaten oder Dateiverwaltungsinformationen) nicht rekonstruiert werden können.  


* Zerstörung des Datenträgers (mechanische, chemische oder thermische Zerstörungsmaßnahmen) mit der Folge der Unlesbarkeit (wie Schreddern oder Verbrennen von Formularen, Zertrümmern oder sonstiges Beschädigen des Datenträgers, Zerkratzen der magnetisierbar beschichteten Oberfläche von Platten- oder Trommelspeichern, Verbrennen oder chemisches Zerstören von Ton- und Videobändern, magnetische Durchflutung des Datenträgers mittels Degausser).  
* Zerstörung des Datenträgers (mechanische, chemische oder thermische Zerstörungsmaßnahmen) mit der Folge der Unlesbarkeit (wie Schreddern oder Verbrennen von Formularen, Zertrümmern oder sonstiges Beschädigen des Datenträgers, Zerkratzen der magnetisierbar beschichteten Oberfläche von Platten- oder Trommelspeichern, Verbrennen oder chemisches Zerstören von Ton- und Videobändern, magnetische Durchflutung des Datenträgers mittels Degausser).


'''Kein Löschen'''
'''Kein Löschen'''
Zeile 80: Zeile 81:
* Untersagen der Kenntnisnahme und Nutzung
* Untersagen der Kenntnisnahme und Nutzung
* Versprechen der verantwortlichen Stelle, die Daten nicht mehr zu verwenden
* Versprechen der verantwortlichen Stelle, die Daten nicht mehr zu verwenden


{{komm_nextsite|P=3|A=4}}
{{komm_nextsite|P=3|A=4}}
{{komm_nav|P=3|A=4}}
{{komm_nav|P=3|A=4}}
{{komm_footer|P=3}}
{{komm_footer|P=3}}
{{BfDI-Content}}
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü