3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 3: Unterschied zwischen den Versionen

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==Absatz 4 Satz 2 Nr. 2 Text==
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(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
# ...  
# ...  
# Verändern das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten,  
# Verändern das inhaltliche Umgestalten gespeicherter personenbezogener Daten,  
# ...
# ...
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==Verändern==
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Werden Daten in der Weise umgestaltet, dass sie sich fortan auf eine andere Person beziehen ('''Wechsel des Betroffenen'''), so liegt darin keine Veränderung, sondern für den ersten Betroffenen eine Löschung und für den zweiten eine Speicherung.  
Werden Daten in der Weise umgestaltet, dass sie sich fortan auf eine andere Person beziehen ('''Wechsel des Betroffenen'''), so liegt darin keine Veränderung, sondern für den ersten Betroffenen eine Löschung und für den zweiten eine Speicherung.  


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