3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 3: Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Kommentare und Erläuterungen zu § 3 Weitere Begriffsbestimmungen ==Absatz 4 Nr. 2== <blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px do…“)
 
Zeile 1: Zeile 1:
Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§&nbsp;3 Weitere Begriffsbestimmungen]]
Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG|§&nbsp;3 Weitere Begriffsbestimmungen]]


==Absatz 4 Nr. 2==
==Absatz 4 Satz 2 Nr. 2==
<blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;">
<blockquote style="background-color:#f0f0f4;border:1px dotted #000;padding:5px;margin:20px;">
(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:
146

Bearbeitungen