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=== Positionspapier des ULD === | === Positionspapier des ULD === | ||
Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlichte ein [https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/967-.html Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH | Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein veröffentlichte ein [https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/967-.html Positionspapier zum Safe-Harbor-Urteil des EuGH] und stellt darin u.a. die Rechtsgrundlagen für Übermittlungen personenbezogener Daten in Länder ohne angemessenes Datenschutzniveau klar: [[Nicht-öffentliche Stellen]] müssen eine solche Übermittlung anhand von {{bdsgl|4c|1||}} BDSG beurteilen. Das ULD kommt hinsichtlich der wirksamen [[Einwilligung]] gem. {{bdsgl|4a}} BDSG zu dem Ergebnis, dass diese als Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Übermittlung trotz eines fehlenden angemessenen Datenschutzniveaus ausscheide. Für die nicht-öffentlichen Stellen käme somit als Rechtsgrundlage im Wesentlichen nur {{bdsg|4c|1||2}} und 3 BDSG in Betracht. Zudem wird - in konsequenter Anwendung der Vorgaben des EuGH - eine Datenübermittlung auf Basis von Standardvertragsklauseln nicht mehr als zulässig erachtet. | ||
=== Weitere Hinweise === | === Weitere Hinweise === |