Muster Auftragsdatenverarbeitung Anlage TOM
Anlage zur § 4 Mustervereinbarung der Auftragsdatenverarbeitung: Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen
Organisationskontrolle
Organisatorische Maßnahmen zur Sicherstellung der besonderen Anforderungen des Datenschutzes:
(Ordentliche Bestellung Datenschutzbeauftragter, Dienstanweisungen oder Betriebsvereinbarungen, Schulungen, Verpflichtungen, Dokumentationen etc. Siehe Checkliste TOM Organisationskontrolle
Datensicherungsmaßnahmen
1. Zutrittskontrolle
Maßnahmen, damit Unbefugten der Zutritt zu den Datenverarbeitungsanlagen verwehrt wird, mit denen personenbezogene Daten verarbeitet werden:
(Beschreibung des Zutrittskontrollsystems, z.B. Ausweisleser, kontrollierte Schlüsselvergabe, etc. Siehe Checkliste TOM Zutrittskontrolle)
2. Zugangskontrolle
Maßnahmen, die verhindern, dass Unbefugte die Datenverarbeitungsanlagen und -verfahren benutzen:
(Verschlüsselungsverfahren entsprechend dem Stand der Technik. Siehe Checkliste TOM Zugangskontrolle)
3. Zugriffskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass die zur Benutzung der Datenverarbeitungsverfahren Befugten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden personenbezogenen Daten zugreifen können:
(Beschreibung von systemimmanenten Sicherungsmechanismen, Verschlüsslungsverfahren entsprechend dem Stand der Technik. Bei Online-Zugriffen des Auftraggebers ist klarzustellen, welche Seite für die Ausgabe und Verwaltung von Zugriffssicherungscodes verantwortlich ist. Siehe Checkliste TOM Zugriffskontrolle)
4. Weitergabekontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten bei der elektronischen Übertragung oder während ihres Transports oder ihrer Speicherung auf Datenträger nicht unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder entfernt werden können, und dass überprüft und festgestellt werden kann, an welche Stellen eine Übermittlung personenbezogener Daten durch Einrichtungen zur Datenübertragung vorgesehen ist.
(Beschreibung der verwendeten Einrichtungen und Übermittlungsprotokolle, z.B. Identifizierung und Authentifizierung, Verschlüsselung entsprechend dem Stand der Technik, automatischer Rückruf, u.a. Siehe Checkliste TOM Weitergabekontrolle)
5. Eingabekontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in DV-Systeme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
(Sämtliche Systemaktivitäten werden protokolliert; die Protokolle werden mindestens 3 Jahre lang durch den Auftragnehmer aufbewahrt. Siehe Checkliste TOM Eingabekontrolle)
6. Verfügbarkeitskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass personenbezogene Daten gegen zufällige Zerstörung oder Verlust geschützt sind.
(Sicherungskopien des Datenbestandes werden in folgenden Verfahren hergestellt: hier Beschreibung von Rhythmus, Medium, Aufbewahrungszeit und Aufbewahrungsort für Backup-Kopien. Siehe Checkliste TOM Verfügbarkeitskontrolle)
7. Trennungskontrolle
Maßnahmen, die gewährleisten, dass zu unterschiedlichen Zwecken erhobene Daten getrennt verarbeitet werden können. Siehe Checkliste TOM Trennungskontrolle.
Weitere Informationen
Dieser Text wurde aus dem Datenschutz-Wiki der BfDI übernommen. Bearbeitungen vor dem 16.April 2016 stehen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland.